Israel hat ein Existenzrecht.

Antworten

Kein Staat besitzt ein Recht zu existieren. Staaten sind politische Gebilde, keine Träger von Rechten. Menschen besitzen Rechte: auf Leben, Sicherheit, Selbstbestimmung und Rückkehr in ihre Heimat. Die Formulierung überträgt die Sprache der Menschenrechte auf eine staatliche Struktur, sodass jede Infragestellung ihrer Entstehung und Herrschaft als Bedrohung ihrer Existenz umgedeutet wird. Die eigentliche Frage ist nicht, ob Israel ein Existenzrecht hat, sondern ob das von ihm aufrechterhaltene System aus Enteignung, Apartheid und Verweigerung der palästinensischen Rückkehr fortbestehen darf. Die Gleichsetzung staatlicher Politik mit staatlicher Existenz schützt diese Struktur vor Rechenschaft.

Hinter der meist als Trugschluss verwendeten Formulierung steht eine Unterdrückungsstruktur, die Palästinenserinnen und Palästinenser bestätigen sollen. Israel definiert sich nicht als Staat aller seiner Bürgerinnen und Bürger, sondern als Staat des jüdischen Volkes. Das Nationalstaatsgesetz von 2018 schreibt dies fest, indem es Selbstbestimmung ausschließlich Jüdinnen und Juden gewährt und palästinensische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu Menschen zweiter Klasse macht. Das Existenzrecht dieses Staates in seiner gegenwärtigen Verfassung anzuerkennen bedeutet, das Recht auf eine dauerhafte ethnische Mehrheit anzuerkennen, die durch die Verweigerung der Rückkehr der 1948 vertriebenen Geflüchteten aufrechterhalten wird. In der Praxis wird das Existenzrecht zum Recht, das demografische Ergebnis ethnischer Säuberung zu bewahren. Kein Volk kann aufgefordert werden, den Ausschluss seiner eigenen Familien als schützenswertes Recht anzuerkennen.

Diese Forderung wird an keinen anderen Staat gestellt. Niemand wird aufgefordert, das Existenzrecht Frankreichs, Ägyptens oder Argentiniens zu bestätigen, bevor über deren Handeln gesprochen werden darf. Gerade von Palästinenserinnen und Palästinensern die Anerkennung des israelischen Existenzrechts zu verlangen, wirkt als Loyalitätstest: Die indigene Bevölkerung soll die Legitimität des auf ihrer Vertreibung errichteten Staates bestätigen, bevor sie über ihre eigene Enteignung sprechen darf. Die Opfer der Nakba sollen diese als gerecht ratifizieren.

Das Existenzrecht war kein allgemeiner Standard diplomatischer Beziehungen zu Staaten. Es wurde speziell im Zusammenhang mit Israel mobilisiert, um die Legitimität eines durch ethnische Säuberung gegründeten Staates jeder Infragestellung zu entziehen. Ein Staat existiert als Tatsache. Ob seine Gründung gerecht war und ob das heute von ihm aufrechterhaltene System rechtmäßig ist, sind davon getrennte Fragen. Israel besitzt weder das Recht, durch die Vertreibung von 750.000 Palästinenserinnen und Palästinensern im Jahr 1948 gegründet worden zu sein, noch das Recht, diese Enteignung durch den Ausschluss ihrer Nachkommen von der Rückkehr und die Aufrechterhaltung eines Vorherrschaftssystems fortzusetzen.

Das Beharren auf einem Existenzrecht stützt sich auf eine Erzählung dauerhafter Opferrolle, die seit der Gründung Israels als grundlegende Taktik eingesetzt wird. Der Staat stellt sich als ständig bedroht dar und deutet mit diesem Rahmen jeden Herrschaftsakt als Selbsterhaltung. Das ist zentral für das koloniale Projekt. Siedlerkoloniale Bewegungen kehren das Verhältnis zwischen Kolonisierenden und Kolonisierten um und stellen die enteignende Macht als gefährdete Partei dar. Diese Umkehr ermöglicht es einem atomar bewaffneten Staat, der von den mächtigsten Militärmächten der Welt unterstützt wird, Flüchtlingslager zu bombardieren, Gaza zu belagern und in der Region zu expandieren, während er behauptet, um sein Überleben zu kämpfen. Die Opferrolle wird zur Lizenz für Herrschaft: Je umfassender die Gewalt, desto stärker wird sie als Verteidigung dargestellt.

Quellen

  1. No, Israel Does Not Have ‘a Right to Exist.’ Quite the Contrary, Actually, Mondoweiss, 2026.
  2. Myth: Israel (or Any Other State) Has a Right to Exist, Decolonize Palestine.